Donnerstag, 4. Januar 2018

Kollektivschuld

Auf jeden Fall aber dürfte nur derjenige sich das Recht anmaßen, über den andern abzuurteilen und dem andern etwa vorzuwerfen, er hätte dem Druck und dem Zwang eben widerstehen müssen - nur derjenige hätte zu diesen Vorwürfen das Recht, der für seine eigene Person unter Beweis stellen kann, daß er selber es ja so gehalten hat. Nur wer selber lieber ins Konzentrationslager gegangen ist, als daß er dem Druck nachgegeben hätte - eigentlich dürfte nur der über den Nachgiebigen den Stab brechen. Wer nicht in der gleichen Situation war wie der jeweils Inkriminierte, wer z. B. im sichern Ausland gesessen ist, hat es nur allzu leicht, von andern Heldentum oder gar Märtyrertum zu verlangen oder anderen Schwäche und Feigheit vorzuwerfen.
V. E. Frankl

Heute könnte er das nicht mehr sagen, ohne von seinen publizierenden Stammes- und Glaubensgenossen tot  gebissen zu werden.

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